Energiepass oder Energieausweis ? 
Energieausweis 

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften
Im Februar 2002 hat die Energie-Einsparverordnung (EnEV) die bis dahin gültige Wärmeschutz- und Heizanlagen- Verordnung abgelöst und regelt die energetische Bewertung von Gebäuden. Mit der EnEV soll der Primärenergie- bedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung begrenzt werden. Die EnEV wurde im November 2004 novelliert. Das grundsätzliche Anforderungsniveau wurde gegenüber der Fassung von 2002 nicht verändert.

Mit der EnEV 2002 wurde der Energiebedarfsausweis für Neubauten zur Pflicht.


Der freiwillige dena-Energiepass 

Die Deutschen Energieagentur (dena) hat sich gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Sicherstellung von Qualitätsanforderungen bei der Ausstellung von Energiepässen verpflichtet.

Die dena hat einen Energiepass entwickelt und im Rahmen eines Ende 2004 abgeschlossenen Feldversuchs verschiedene Verfahren zur Energiepassausstellung hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit für Deutschland erprobt.

Um eine breite Öffentlichkeit über die Einführung des Energiepasses zu informieren, führt die dena zusammen mit den Ministerien BMVBS und BMWi eine Marktvorbereitungskampagne durch. Im Rahmen der Marktvorbereitungskampagne können schon heute freiwillige Energiepässe für Gebäude ausgestellt werden.

Für die Zeitspanne bis zur Vorlage des Referentenentwurfs für die neue Energieeinsparverordnung wird die dena beide im Feldversuch getesteten Klassifizierungslabel für Energiepässe anbieten. Energiepass-Aussteller bzw. ihre Kunden können also frei zwischen den beiden Labeln wählen. In der Zeit bis zum In-Kraft-Treten der EnEV 2007 ist also die Erstellung von dena-Energiepässen nach Vorgaben des Feldversuches möglich.

Vor Inkrafttreten der neuen EnEV 2007 ausgestellte Energieausweise, die von Gebieteskörperschaften oder auf deren Veranlassung nach einheitlichen Regeln ausgestellt wurden, wie der dena-Energiepass, bleiben zehn Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.


Der Energieausweis nach EnEV 2007 

Mit der EnEV 2007 werden Energieausweise für Gebäude (Neu- und Bestandsgebäude) verbindlich eingeführt.

Der bisherige Energiebedarfs bzw. Wärmebedarfsausweis für Neubauten und der freiwillige dena-Energiepass werden dann nicht mehr ausgestellt. Für die Durchführung, Zuständigkeiten und Kontrolle der Anforderungen der EnEV sind die Bundesländer zuständig.

Sie schreiben entsprechende Regelungen in Durchführungsverordnungen oder Erlassen fest. Wichtig: Auch wenn es in einem Bundesland noch keine Durchführungsverordnung o. ä. gibt, gelten die Anforderungen der EnEV !

Für Bestandsgebäude (Altbauten) ist zur Zeit die Erstellung von freiwilligen Energieausweisen nach den Vorgaben der EnEV 2007 möglich. Bis zum 01.10.2007 haben alle Hausbesitzer die Wahlfreihiet zwischen einem "Verbrauchsausweis" oder einem "Bestandsausweis".

Sie behalten 10 Jahre Gültigkeit (ab Ausstellungsdatum).