Die BAFA - Förderungsprogramme... 
Förderprogramme 

Eine ökonomisch und ökologisch ausgewogene sowie langfristig sichere Energieversorgung ist für jede Volkswirtschaft von herausragender Bedeutung.
Zur Erreichung dieser Ziele ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit der Durchführung verschiedener Aufgaben beauftragt, u. a.:
Erneuerbare Energien
Ein wichtiger Schwerpunkt in der Arbeit des BAFA liegt in der Durchführung des Programms der Bundesregierung zur Förderung erneuerbarer Energien -Merktanrteizprogramm.
Kraft-Wärme-Kopplung
Das BAFA ist seit dem 01.04.2002 zuständig für die Zulassung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärrme- Kopplungsgesetz. Daneben obliegt dem BAFA auch die Auswertung der mit der Erzeugung des KWK-Stroms in Zusammenhang stehenden Daten.


Über Ihre Förderungsmöglichkeiten durch das BAFA informieren wir Sie gerne. Bei der freien Energieberatung und der geförderten Vor-Ort-Beratung weisen wir im Beratungsbericht darauf hin. Wir helfen bei der Beantragung der Fördermittel und stellen die notwendigen Bescheinigungen aus.

Die KfW - Förderprogramme... 

Sanieren, Modernisieren, Ökologisch Bauen und Wohnungseigentum, Solarstrom erzeugen, usw. So hilft der Staat bei der Finanzierung!

Egal, ob durch eine frei vereinbarter Energierberatung oder Vor-Ort-Beratung, durch Hinweise aus dem dena-Energiepass oder durch eine individuell geplante Einzelmaßnahme veranlasst, ist es ratsam, vor jeder Maßnahme gründlich die Fördersituation zu prüfen. Beispielweise bietet die Bundesregierung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mehrere Programme an, die auf staatlich verordnete Modernisierungsmaßnahmen passen. 


Das CO2-Gebäudesanierungsprogramm eignet sich für alle, die den Energieverbrauch ihres Altbaus entscheidend senken und damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten – und das zu außerordentlich günstigen Konditionen.

Allen Investoren steht die Kreditvariante offen. Finanziert werden umfangreiche CO2-Einsparmaßnahmen an Wohngebäuden sowie an Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen können die Zuschussvariante aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm in Anspruch nehmen. Sie erhalten einen Zuschuss, der sich anteilig an den CO2-sparenden Investitionskosten bemisst. Die Höhe des Zuschusses hängt dabei entscheidend von den Einsparungen ab. 


Das KfW-Programm „Wohnraum modernisieren“, unterstützt alle Träger von Investitionsmaßnahmen durch zinsgünstige Finanzierungsmittel, die CO2-Minderungs- und Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahmen im Wohnungsbestand durchführen wollen. 


Das KfW-Programm für „Ökologisches Bauen“ dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung für die Errichtung, die Herstellung oder den Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 40 und Passivhäusern, die aus Bundesmitteln in den ersten 10 Jahren der Kreditlaufzeit verbilligt werden, sowie KfW-Energiesparhäusern 60. Mit diesem Programm wird auch der Einbau von Heizungstechnik bei Neubauten auf Basis erneuerbarer Energien, Kraft-Wärme-Kopplung und Nah-/Fernwärme als Einzelmaßnahme gefördert. Bei Neubau kann auch noch zusätzlich die Förderung aus dem KfW-Wohnungseigentumsprogramm in Anspruch genommen werden. 


Das KfW-Programm „Solarstrom Erzeugen“ dient der langfristigen Finanzierung von kleineren  Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen. Finanziert werden kann auch der Erwerb dieser Anlagen.  


Unternehmen werden mit den Programmen „ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm“ und “KfW-Umweltprogramm” unterstützt. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen besonders gefördert.  


Das Programm “KfW-Kommunalkredit  -  Energetische Gebäudesanierung” bietet Direktkredite an Kommunen zur energetischen Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden. 


Das Programm ”Sozial Investieren  -  Energetische Gebäudesanierung”  ist für Investitionen in die soziale Infrastruktur von gemeinnützigen Antragstellern zur der energetischen Sanierung von Schulen, Turnhallen, Kindertagesstätten und Vereinsgebäuden. 


Verschiedene Kreditprogramme lassen sich sogar miteinander kombinieren. Um bei einzelnen KfW-Programmen finanziell unterstützt zu werden und diese nachweisen zu können, sind wiederum die im Bundesprogramm „Energieberatung-vor-Ort“ zugelassenen Energieberater, von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassene Energieberater oder nach Landesrecht berechtigte Personen für die Aufstellung / Prüfung der Nachweise nach der EnEV erforderlich.

Über Ihre Förderungsmöglichkeiten informieren wir Sie gerne. Bei der freien Energieberatung und der geförderten Vor-Ort-Beratung weisen wir im Beratungsbericht darauf hin. Wir helfen bei der Beantragung der Fördermittel und stellen als von der KfW anerkannter Sachverständiger die notwendigen Bescheinigungen aus.