Prüfung von Wohn- und Nutzflächen!

Gemäß regelmäßiger Rechtsprechung liegt ein Mangel in der Sache vor, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% von der vertraglichen Wohnfläche abweicht.

Prüfung von Wohn- und Nutzflächen!
Hier können wir aufgrund unserer Messgeräte schnell dokumentieren ob die vertragliche Wohnfläche und die tatsächliche Wohnfläche übereinstimmen oder um wie viel sie differiert. 

Selbstverständlich überprüfen bzw. ermitteln wir auch für Vermieter die in den Mietvertrag einzutragende Wohnfläche.