Energieberatung ist mehr ! 
Umfassende Information zum Nutzen der Vermieter und Eigentümer 

„Energieberater“ ist kein geschützter Begriff, daher kann sich im Prinzip jeder so nennen. Für Vermieter, Eigentümer und Bauherren ist es daher sinnvoll, geschulte und unabhängige Energieberater hinzuzuziehen, um Hilfe bei der Planung von Energiesparmaßnahmen zu erhalten und Fördermittel beantragen zu können. 


Finanzielle Unterstützung gibt es sowohl für Energieberatungen als auch für Sanierungsmaßnahmen ! 

Voraussetzungfür diese Förderungdurch den Bund ist die Akkreditierung des Beraters als „Vor-Ort-Energieberater“ beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Zugelassen für die Akkreditierung sind Ingenieure und Architekten, die die für eine Energieberatung notwendigen Fachkenntnisse erworben haben Gebäudeenergieberater (HWK) sowie Absolventen der vom BAFA anerkannten Ausbildungskurse in Verbindung mit der individuellen Vorbildung.  


Nicht antragsberechtigt sind Berater, die mit der Energieberatung ein wirtschaftliches Eigeninteresse an Investitionen des Beratenden haben, d. h.  zum Beispiel für Energieversorgungsunternehmen oder für diejenige, die in einem Unternehmen tätig sind, das Produkte herstellt, vertreibt oder Anlagen errichtet oder vermietet, die bei Energiesparinvestitionen im Heizungs- und Gebäudebereich verwendet werden. Ferner solche Berater, die in einem Unternehmen selbständig oder als Angestellter tätig oder beteiligt sind, das Leistungen im Bereich Sanierung und/oder Energieeinsparung bei Gebäuden anbietet (z. B. Bauunternehmen, Bauträger, Handwerksbetriebe, Baustoffhandel, etc.).


Nicht antragsberechtigt ist auch, wer Provisionen von solchen Unternehmen fordert oder empfängt. Das betrifft auch Schornsteinfeger, Handwerker oder Baufachberater aufgrund der fehlenden Unabhängigkeit. 


Vorraussetzung für finanzielle Fördermittel... 
Finanzielle Mittel 

Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen durch die Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und um diese nachweisen zu können sind wiederum die im Bundesprogramm „Energieberatung vor Ort“ zugelassenen Energieberater,von der Verbraucherzentrale Bundesverbandzugelassene Energieberater oder nach Landesrecht berechtigte Personen für die Aufstellung / Prüfung der Nachweise nach der EnEV erforderlich.  


Beachten Sie bitte, dass z. B. der mit einem günstigen Preis verbundene verbrauchsorientierten Energieausweis zwar den Vorschriften der EnEV entspricht, aber nicht unbedigt Ihren Ansprüchen und Erwartungen an die Aussagekraft eines Energieausweises genügt. So sind die Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis lediglich allgemeine Hinweise und keine ergebnisorientierte Energieberatung an denen man eine sinnvolle Planung für ernergetische Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen ausrichten kann.  


Die Modernisierungsempfehlungen in einem Energieausweis sind keine Energieberatung !
 


Die Energieberatung bietet Ihnen aber mit konkreten Aussagen und detaillierten Modernisierungsvorschlägen mit Wirtschaftlichkeitsberechnung und Finanzierungsempfehlungen konkrete Ansätze für energetische Maßnahmen  und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, sofort nachhaltig Energie und Geld zu sparen. So kann es u. U. sein, dass trotz Investitionen in energetische Maßnahmen und deren Finanzierung, z. B. über KfW-Förderkredite, Ihre monatliche finanzielle Belastung sinkt.