Kostenübersicht für Energieausweise... 


Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt nach den Bestimmungen der EnEV 2014

Verbrauchsorientierte Energieausweise 

V 1: Onlineausweis ohne persönliches Gespräch sowie ohne Ortstermin   € 69.--
In den Leistungsumfang fallen i.d.R. Gebäude mit 1 Wohneinheit oder Wohnungen neueren Baujahrs, bei welchen die online erfassten Angaben komplett plausibel sind. 

V 2: Onlineausweis mit kurzer telefonischer Beratung ohne Ortstermin   € 99.--
In den Leistungsumfang fallen i.d.R. Gebäude mit 1 Wohneinheit oder Wohnungen neueren Baujahrs, bei welchen die online erfassten Angaben kleinere Unstimmigkeiten beinhalten.

V 3: Onlineausweis mit ausführlicher telefonischer Beratung, ohne Ortstermin   € 199.--
In den Leistungsumfang fallen i.d.R. Gebäude mit 1 Wohneinheit oder Wohnungen älteren Baujahrs, bei welchen die online erfassten Angaben in Ordnung sind, jedoch durch Beratungsmaßnahmen Gebäudesanierungen wertvoll sein können. Werden tatsächlich Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, so ist Leistungsumfang nach B 3 erforderlich.

Zusätzliche Wohneinheiten beim verbrauchsorientierten Energieausweis,
je WE € 25.--


Bedarfsorientierte Energieausweise 


B 1: Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung, Bedarfsberechnung nach EnEV, keine Modernisierungskostenberechnung  oder Wirtschaftslichkeitsberechnung   €  345.--
In den Leistungsumfang fallen i.d.R. Gebäude mit 1 Wohneinheit oder Wohnungen neueren Baujahrs (-1990) bei welchen die benötigten Daten durch einfache Erfassung z. B. aus Baubeschreibung zu ermitteln sind.


B 2: Bedarfsausweis mit Vor-Ort-Begehung, U-Wert Berechnung, Gebäudekomplexität, Bedarfsberechnung nach EnEV, keine Modernisierungskostenberechnung oder Wirtschaftslichkeitsberechnung  € 375.--
In den Leistungsumfang fallen i.d.R. Gebäude mit 1 Wohneinheit oder Wohnungen neueren Baujahrs (-1990) bei welchen die benötigten Daten kleinere Unstimmigkeiten beinhalten oder nicht komplett vorliegen und detailliert erfasst werden müssen.


B 3: Energieausweis mit Vor-Ort-Begehung und Empfehlung von Gebäudeverbesserungsmaßnahmen, mit Modernisierungskostenberechnung und Wirtschaftslichkeitsberechnung, persönliches Beratungsgespräch   € 649.--
In den Leistungsumfang fallen i.d.R. Gebäude mit 1 Wohneinheit oder Wohnungen jüngeren und älteren Baujahrs, bei welchen Sanierungsmaßnahmen aus Sicht der Energieeffizienz wertvoll sind bzw. ohnehin Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden sollen. Durch die Ermittlung des Energiebedarfs und der empfohlenen Maßnahmenpakete ist die Grundlage für KfW-Fördermittel geschaffen. 


Zusätzliche Wohneinheiten bei einfacher Datenerfassung, je WE  € 25.-- 
Zusätzliche Wohneinheiten bei detaillierter Datenerfassung, je WE € 38.--

Bestätigungen als Sachverständiger
S 1: Bestätigung zum Antrag „Energieeffizient Sanieren" gegenüber der
KFW-Bank € 185.--

In den Leistungsumfang fällt die Bestätigung zum Antrag als Sachverständiger gem § 21 Abs.4 EnEV 2009 gegenüber der KFW Bank, einschließich der Bestätigung nach erfolgter Durchführung der Maßnahme.

Ermittlung der förderfähigen Kosten als Sachverständiger
S 2: Berechnung der relevanten Wärmedurchgangskoeffizienten € 295.--
In den Leistungsumfang fällt die Leistung wie vor (S1) , einschl. Berechnung der förderfähigen Kosten, sowie die Berechnung aller relevanten Wärmedurchgangskoeffizienten.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei einer Vor-Ort-Begehung eine Anreise bis 10 km von unserem Standort. Bei größeren Entfernungen Preis auf Anfrage.

 

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle... 

DenaMein Tipp:
Wenn Sie beabsichtigen, Ihr Haus energetisch zu sanieren und dafür erhöhte Fördermittel in Anspruch nehmen wollen (z. B. aus dem KfW-C02-Gebäudesanierungsprogramm), brauchen Sie zur Beantragung einen bedarfsorientierten Energieausweis. Ohne diesen Ausweis erhalten Sie nur die Minimalförderung aus den Maßnahmepaketen. Ein Ausweis auf Grundlage des aktuellen Verbrauchs (Verbrauchsausweis) der letzten 3 Heizperioden reicht für den KfW-Nachweis nicht aus, da er keinerlei Aussagen über die energetische Qualität Ihres Gebäudes enthält!

Die etwas höheren Kosten für den Bedarfsausweis lohnen sich auf jeden Fall, wenn Sie durch die geplante Modernisierung das Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung erreichen können. Dann gibt's z. B. von der KfW 10% Zuschuss zu den Kosten der energetischen Investition, bei einem Einfamilienhaus immerhin 5.000,- Euro (Bsp.: Zuschussvariante). Bei 2 und mehr Wohneinheiten ist das Doppelte bzw. Mehrfache möglich.

Deshalb: Sparen Sie nicht an der falschen Stelle !

Denn der Ärger über einen “falschen” Energieausweis und den finanziellen Folgen daraus hält länger an als die Freude an einem zunächst günstigen Preis !

Darum Ihren Energieausweis von einem unabhängigen Berater !